(Für Inhalte nach unten scrollen)
 Ihr Untertitel

Unsere Fanclub Satzung:

Fan–Club des FC Bayern München e.V.

Satzung

§ 1 Rechtsform und Name:

  1. Der Fan-Club wird in der Form eines nicht eingetragenen Vereines auf unbestimmte Zeit am 11.11.1995 errichtet.
  2. Der Fan-Club trägt den Namen : „Allgäu Grizzlies“.

§ 2 Sitz:

  1. Sitz des Fan-Clubs ist Lindenberg im Allgäu.

§ 3 Zweck: 

  1. Unterstützung des Vereins und der Mannschaft des „F.C. Bayern München e.V.“.
  2. Förderung und Erhaltung der Kameradschaft unter den Fan-Club Mitgliedern.
  3. Förderung von Kontakten zu gleichgesinnten, friedliebenden Fan-Clubs.
  4. Förderung des Fußballsports.

§ 4 Mitgliedschaft:

  1. Mitglied im Fan-Club kann jede Person werden, die
     sich mit dem „F.C. Bayern München e.V.“ identifiziert.
     bereit ist, den Verein in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Fußballstadien zu unterstützen und ihm die Treue zu halten.
     die Satzung des Fan-Clubs anerkennt.
     die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 35,00 EUR (inklusive Fanclub-T-Shirt) an den Fan-Club entrichtet hat.
     sich  mit   der  Veröffentlichung  von  Fotos,  auf  denen  Person  abgebildet   ist,   auf  der Homepage unseres Fanklubs einverstanden erklärt.
  2. Eine   Mitgliedschaft   kann   durch   Mehrheitsbeschluß   der   Vorstandschaft   unter   folgenden Voraussetzungen abgelehnt werden:
     wenn eine persönliche Eignung nicht gegeben ist, weil der Antragsteller als Gewalttäter und/oder Störenfried bekannt ist.
     wenn die antragstellende Person einer radikalen Gruppierung angehört. 3. Eine Mitgliedschaft darf nicht abgelehnt werden aufgrund Glaube, Rasse oder Nationalität einer Person.
  3. In der Mitgliederliste wird die laufende Nummer 60 übersprungen.

§ 5 Mitgliedsbeitrag:

  1. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24,00 EUR pro Person erhoben.
  2. Personen ab 59 Jahren zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag von 12,00 EUR pro Person.
  3. Jugendliche unter 18, Schüler und Studenten brauchen keinen Beitrag zu bezahlen.
  4. Der Beitrag ist jeweils zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig. Bei Jugendlichen wird der erstmalige Beitrag in dem Kalenderjahr fällig, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
  5. Der Beitrag wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
  6. Über die Verwendung der Mitgliederbeiträe entscheidet die Vorstandschaft.

§ 6 Austritt und Ausschluss aus dem Fan-Club:

  1. Austritt:  Ein Austritt auf Wunsch eines Mitglieds ist jederzeit möglich.
  2. Ausschluss:    Der Ausschluss aus dem Fan-Club kann erfolgen, wenn
    a) grobe Verstöße gegen die Satzung vorliegen.
    b) Schädigung und Gefährdung des Ansehens des Fan-Clubs vorliegen.
    c) ein Mitglied im Rahmen von Fan-Club-Aktivitäten vorsätzlich  Kosten und Schäden (materielle Schäden oder Personenschäden) verursacht.
    d) ein Mitglied Beschlüsse der Vorstandschaft missachtet.
    e) ein Mitglied während einer Bundesligasaison unentschuldigt jeglicher Aktivität des Fan-Clubs fernbleibt
    und damit eine Zugehörigkeit zum Fan-Club nicht mehr erkennbar ist.
    f) die fällige Lastschrift des Mitgliedsbeitrags durch Widerspruch zurückgegeben wird.

    Der Ausschluß aus dem Fan-Club wird beschlossen durch:
    a) eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung.
    b) ein Mehrheitsbeschluß des Vorstandes bei groben und extremen Verstößen gegen die Interessen des Fan-Clubs.

§ 7 Zusammensetzung und Pflichten der Vorstandschaft:

  1. Zusammensetzung:
     1. Vorstand
     2. Vorstand
     Kassierer
     Schriftführer
     bis zu 6 Beisitzern
  2. Pflichten:
     Der Vorstand vertritt den Fan-Club in allen Belangen
     Der   Vorstand   beruft   alle   Versammlungen   ein,   mindestens   einmal   im   Jahr   eine Jahreshauptversammlung.
     Der Vorstand kann Aufgaben an andere Mitglieder des Fan-Clubs delegieren.

§ 8 Wahl der Vorstandschaft:

  1. Die Vorstandschaft wird auf der Jahreshauptversammlung durch die anwesenden Mitglieder auf 4 Jahre gewählt.
    Es genügt eine einfache Mehrheit.
  2. Bei mehr als 2 Kandidaten für einen Posten entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen
    aus dem ersten Wahlgang.

§ 9 Veranstaltungen:

  1. Zur Jahreshauptversammlung muß von der Vorstandschaft mindestens 10 Tage vorher mit genauer
    Termin-, Zeit- und Ortsangabe schriftlich eingeladen werden.
  2. Bei allen sonstigen Veranstaltungen kann eine kurzfristige Einladung erfolgen.

§ 10 Auftreten in der Öffentlichkeit:

  1. Das Bestreben des Fan-Clubs gilt in erster Linie der Unterstützung der Mannschaft des „ F.C. Bayern München e.V.“ auf faire Art und Weise.
  2. Die   Mannschaft   und   Fans   des   jeweiligen   Gegners   sollten   nicht   durch   rassistische, diskriminierende, menschenverachtende, gewalttätige oder militante Redensarten, Gesänge oder Taten attackiert werden.
  3. Bei Fanklubveranstaltungen und gemeinsamen Besuchen eines Bayern-Spiels müssen sich die Fanklubmitglieder durch entsprechendes Outfit (Trikot, Fanklub-T-Shirt oder Fanklub-Pulli) als Bayern-Fans zu erkennen geben. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regel sind
    10,00 EUR in die Fanklubkasse zu entrichten.

§ 11 Satzungsänderung:
Eine   Satzungsänderung   kann   durch   eine   ¾   Mehrheit   der   anwesenden   Mitglieder   auf   der
Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 12 Fan-Club-Auflösung:

  1. Über die Auflösung entscheidet eine außerordentliche Mitgliederversammlung, zu der 4 Wochen vorher schriftlich eingeladen werden muß.
  2. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 50% der Mitglieder beschlussfähig.
  3. Die Auflösung muß mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
  4. Bei Auflösung beschließt die Vorstandschaft, dass das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Institution
    unter Verwaltung der örtlichen Kommune geht.

§ 13 Internet-Darstellung:
Der Fanclub wird eine Homepage erstellen, auf der dann auch die aktuellen News rund um den Fanclub
einzusehen sind. Die Fanclubmitglieder erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie
abgebildet sind, im Internet einverstanden.